Senatsausschuss Gleichstellung
Aufgaben des Senatsausschuss Gleichstellung
Der Senatsausschuss Gleichstellung hat eine beratende Funktion. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- Beratung der Hochschulleitung zur Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Hochschulbereich. Dies ist durch das LHG §4 von Baden-Württemberg festgelegt: "Der Senat richtet eine Gleichstellungskommission als beratenden Ausschuss nach §19 Absatz 1 Satz 5 ein. Diese berät und unterstützt die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags. Das Nähere regelt die Grundordnung".
- Austausch über hochschulbezogene Gleichstellungsfragen und -projekte sowie über aktuelle Studien/Forschungsergebnisse aus dem Bereich der Geschlechterforschung;
- Auswahl und Vergabe zentraler Mittel für geschlechter- und diversitätsbezogene Projekte;
- Auswahl und Vergabe des Genderpreises;
- Austausch über aktuelle Entwicklungen zu chancengleichheitsrelevanten Themen in der Wissenschaft auf Bundes- und Landesebene.
Weitere Infos zu Schwerpunkten der Gleichstellungsarbeit
Zusammensetzung des Senatsausschuss Gleichstellung
In der Senatskommission "Gleichstellung" sind folgende Mitglieder vertreten:
Amtsmitglieder:
- die Gleichstellungsbeauftragte (Vorsitz)
- ihre drei Stellvertreterinnen
- die Sprecherinnen der Fakultätsgleichstellungskommissionen
Wahlmitglieder:
- 3 Professor*innen
- 3 akademische Mitarbeitende
- 1 Vertretung der Verwaltung
- 3 Studierende und
- 1 Vertretung der Promovierenden