Bewerbung Kindheitspädagogik (B.A.)

Der Bewerbungszeitraum ist wie folgt:         

01.06. (bzw. erster Werktag im Juni) bis 15.09. Bewerbung nur für das Wintersemester möglich

Hinweis: Dieser Studiengang ist zulassungsfrei.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Lebenslauf
  • Allgemeine Hochschulreife oder
  • Fachhochschulreife oder
  • Anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (Meisterprüfung oder gleichgestellte Aufstiegsfortbildung) + nachgewiesenes Beratungsgespräch bei der Studienberatung oder
  • Fachlich entsprechende berufliche Qualifikation (Berufsausbildung plus Berufserfahrung) und Eignungsprüfung oder
  • Erfolgreich abgeschlossenes grundständiges Hochschulstudium
  • Bei ausländischem Hochschulzugang und ausländischer Staatsangehörigkeit Sprachkenntnisse auf Sprachniveau DSH 2, C1, Test DAF 4x4
  • Die Teilnahme an folgendem Orientierungstest (www.was-studiere-ich.de) ist Zulassungsvoraussetzung.
  • Nachweis über ein 4 wöchiges Vorpraktikum (Bitte beachten Sie dazu im unten stehenden Reiter "4-wöchiges Praktikum" die coronabedingte Regelung zur Nachweisfrist für das WS 2022/2023).

Neben den allgemeinen Bewerbungsunterlagen ist für den Studiengang Kindheitspädagogik der Nachweis über ein vor Studienbeginn absolviertes vierwöchiges Vorpraktikum notwendig. Liegt der Nachweis für das Praktikum bis zum Ende der Antragsfrist noch nicht vor, erfolgt eine vorläufige Zulassung. Der Nachweis muss dann bis zu Beginn des Wintersemesters (1. Oktober) nachgereicht werden. In diesem Falle ist dem Antrag eine Bescheinigung der Praktikumsstelle über die Durchführung des Praktikums gemäß Anlage 6 beizufügen. Die genaue Angabe des geplanten Praktikumszeitraumes muss darin enthalten sein. Wird der Nachweis über das absolvierte Praktikum nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Zulassung.

Kriterien für die Anerkennung des Vorpraktikums sind:

1. Das vierwöchige Praktikum ist in Vollzeit (in der Regel mind. 38 Stunden / Woche, d. h. insgesamt mind. 152h, darin enthalten sind auch Vor- und Nachbereitungszeiten) in einer in- oder ausländischen Kindertageseinrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (Altersgruppe vom 1. Lebensjahr bis Schuleintritt) gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in der jeweils geltenden Fassung zu absolvieren.
2. Kann das Praktikum nicht in Vollzeit (mind. 38 Stunden / Woche) durchgeführt werden, verlängert sich der Praktikumszeitraum gemäß folgendem Schema (jeweils auf der Grundlage einer 5-Tage-Woche):
- Wochenarbeitszeit von unter 38 h bis 36 h: Praktikumszeit max. 4 Wochen und 1 Tag,
- Wochenarbeitszeit von unter 36 h bis 34 h:Praktikumszeit max. 4 Wochen und 2 Tage,
- Wochenarbeitszeit von unter 34 h bis 32 h: Praktikumszeit max. 4 Wochen und 3 Tage,
- Wochenarbeitszeit von unter 32 h bis 30 h: Praktikumszeit max. 4 Wochen und 4 Tage.
Die Gründe für die geringere Wochenarbeitszeit sind dem Zulassungsantrag beizufügen. Praktika mit einer Wochenarbeitszeit von weniger als 30 h sind nicht zulässig.
3. Das Praktikum darf höchstens in zwei verschiedenen Einrichtungen absolviert und höchstens in insgesamt zwei Zeitabschnitte unterteilt werden.
4. Das Praktikum hat unter der Anleitung einer pädagogischen Fachkraft (Abschluss mindestens Erzieher/ -in) zu erfolgen;
5. Das Praktikum darf zum Zeitpunkt der Studienaufnahme nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Die endgültige Zulassung erfolgt auf der Grundlage der allgemeinen Voraussetzungen des § 58 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Baden-Württemberg (LHG – Landeshochschulgesetz vom 01. Januar 2005).

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