Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen
Die Pädagogische Hochschule Freiburg ist seit August 2020 zugelassener Träger für die Zusatzqualifizierung Berufssprachkurse (ZQ BSK) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
- 2024 bieten wir keinen ZQ BSK Kurs an.
- Lehrkräfte dazu befähigen, im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung fachlich versiert zu unterrichten. Dies gilt für Basis- wie auch Spezialberufssprachkurse.
- Lehrkräfte, die bereits über eine Zulassung des BAMF nach §15 Abs. 1 oder Abs. 2 IntV zur Unterrichtstätigkeit in Integrationskursen verfügen. Die Zielgruppe verfügt i. d. R. über ein abgeschlossenes Studium in Deutsch als Fremdsprache bzw. als Zweitsprache, eine erfolgreich abgeschlossene Zusatzqualifizierung ZQ DaZ des BAMF oder äquivalente Fachqualifikationen.
Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen.
Seit dem 01.08.2022 sind folgende Personengruppen teilnahmeberechtigt (vgl. Grundsätze ZQ BSK):
- Alle nach § 15 IntV zugelassenen Lehrkräfte mit einer Bescheinigung des Kursträgers über einen aktiven bzw. beabsichtigten Einsatz in Berufssprachkursen: Das BAMF fördert eine (einmalige) Teilnahme an der ZQ BSK auf Grundlage der oben genannten Bescheinigung des Kursträgers. Die Förderung erfolgt gegenüber den Einrichtungen der ZQ BSK. Der aktuelle Fördersatz in Höhe von 940 EUR pro Person gilt für alle ab dem 01.08.2022 beginnenden Zusatzqualifizierungen.
- Selbstzahlende, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, d.h. über keine Zulassung nach § 15 IntV verfügen und/oder keine Bescheinigung des Kursträgers über einen aktiven bzw.beabsichtigen Einsatz in Berufssprachkursen vorlegen können: Die Selbstzahlenden sind teilnahmeberechtigt, sofern in der ZQ BSK freie Kapazitäten vorhanden sind.
Bitte beachten Sie, dass die alleinige Teilnahme an der ZQ BSK nicht zum Unterrichten in Berufssprachkursen nach § 45a Abs. 3 berechtigt.
Unabhängig von der Teilnahme an der Zusatzqualifizierung müssen Lehrkräfte einen Antrag auf Erweiterung ihrer Zulassung gemäß § 18 Abs. 5 DeuFöV stellen.
Bitte reichen Sie die vollständigen Unterlagen wie unten aufgeführt über das Onlineformular und postalisch ein. Sollten wir mehr Anmeldungen erhalten, als Plätze zur Verfügung stehen, teilen wir die Plätze nach Zeitpunkt der Anmeldung zu. Unvollständige Anmeldungen können wir dabei nicht berücksichtigen.
- Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen oder alternativ ein Abschluss im Fach Deutsch als Fremd-/Zweitsprache (Kopie)
- Bescheinigung des BSK-Kursträgers über den aktiven bzw. beabsichtigten Ensatz der Lehrkraft in BSK (unbedingt die Word-Vorlage des BAMF verwenden) (Scan & Original) - laden Sie diese Bestätigung im Anmeldeformular bitte anstelle der Bescheinigung über 300 gehaltene UE hoch!
- Tabellarischer Lebenslauf
- Fragebogen zur Selbstreflexion (Es sind nur die ausgefüllten Seiten 21-22 als Scan/Kopie hochzuladen!)
Dieser wird fester Bestandteil des Portfolios sein, das kursbegleitend erstellt wird. Bitte reichen Sie ihn bereits ausgefüllt mit Ihren Berwerbungsunterlagen ein, damit wir Sie bestmöglich beraten und den Zertifikatskurs möglichst adressaten- und bedarfsgerecht gestalten können. - Einverständnis Bildaufnahme
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden können. Die Unterlagen werden nach Kursende vernichtet.
Die nächste geplante Zusatzqualifizierung für Berufsprachkurse (Oktober-Dezember 2023) kann leider nicht stattfinden!
Eine Anmeldung ist aktuell nicht möglich.
Der Zertifikatskurs ist kostenpflichtig (aktuell 940 Euro). Nach § 15 IntV zugelassene Lehkräfte werden finanziell vom BAMF gefördert. An der Pädagogischen Hochschule Freiburg wird zudem von allen Teilnehmer:innen für die Teilnahme ein Entgelt über 70 Euro erhoben.
Für die Förderung durch das BAMF (Kostenerstattungssatz 940 Euro) müssen folgende Voraussetzungen vorliegen (vgl. Grundsätze ZQ BSK):
- Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen nach $ IntV
- Bescheinigung eines Berufssprachkursträgers über einen aktiven bzw. beabsichtigten Einsatz der nach § 15 IntV zugelassenen Lehrkraft in Berufssprachkursen (Bescheinigung Berufssprachkursträger)
- Durchgängige Anwesenheit im Unterricht am ersten oder spätestens zweiten Kurstag der Präsenzphase
- Bei Späteinstiegen (siehe Punkt II. 4): Durchgängige Anwesenheit spätestens ab der 13. Unterrichtseinheit und am darauffolgenden Kurstag der Präsenzphase
Ausgeschlossen von einer Kostenerstattung sind Lehrkräfte, die bereits für den Unterricht in Berufssprachkursen zugelassen sind und Lehrkräfte, für deren Teilnahme an einer Zusatzqualifizierung schon
einmal eine Kostenerstattung erfolgte.
Der Zertifikatskurs besteht aus 8 Modulen und umfasst Präsenz- sowie Praxiserprobungs- und Reflexionsphasen. Begleitend wird ein Portfolio erstellt.
Modul 1: Grundlagen der Berufspädagogik
Modul 2: Berufsbezogene linguistische Kompetenz
Modul 3: Förderung des selbstständigen Sprachenlernens und arbeitsmarktrelevanter Schlüsselkompetenzen im Erwachsenenalter
Modul 4: Didaktik und Methodik im berufsbezogenen Deutschunterricht
Modul 5: Evaluieren, Prüfen, Testen
Modul 6: Digitale Kompetenz
Modul 7: Aufgaben, Rollen und professionelles Handeln der Lehrkräfte in Berufssprachkursen
Modul 8: Interkulturalität und Integration in den Arbeitsmarkt
Weitere Informationen zu den Inhalten können Sie der Konzeption entnehmen.
Hier finden Sie aktuelle Hinweise und Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. Zeynep Kalkavan-Aydın
E-Mail: kalkavanay(at)ph-freiburg.de
Koordination, Beratung und Bewerbung:
Benjamin Siegmund
E-Mail: zqbsk(at)ph-freiburg.de / benjamin.siegmund(at)ph-freiburg.de
Telefon: 0761/682-327
Postanschrift (auch für Bewerbungen):
Pädagogische Hochschule Freiburg
Institut für deutsche Sprache und Literatur
ZQ Berufssprachkurse
Kunzenweg 21
79117 Freiburg i.Br.